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Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit


Leistungsbeschreibung

Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine EU- oder EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten möchten, bei der Beantragung eines entsprechenden Aufenthaltstitels unterstützen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt Wolfsburg.

  • Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis)
  • Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis
  • Arbeitsvertrag
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Vordruck von der Bundesagentur für Arbeit)

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.