Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine EU- oder EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten möchten, bei der Beantragung eines entsprechenden Aufenthaltstitels unterstützen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis)
- Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis
- Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Vordruck von der Bundesagentur für Arbeit)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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