Bibliothek - Onlineangebot


Leistungsbeschreibung


Die Stadtbibliothek Ihrer Kommune stellt ein Onineangebot zur Verfügung. 

Spezielle Hinweise

Die Stadtbibliothek ist eine gemeinnützige und öffentlich-rechtliche, nicht auf Gewinn bedachte Einrichtung der Stadt. Die Stadtbibliothek stellt Bücher und andere Medien bereit. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

An wen muss ich mich wenden?


Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtbibliothek Wolfsburg.

Voraussetzungen


Spezielle Hinweise

Jede Person ist im Rahmen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung berechtigt, alle Einrichtungen und Angebote der Stadtbibliothek auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

- Gegen Vorlage des gültigen Personalausweises im Ausnahmefall eines anderen Lichtbildausweises mit amtlichem Adressnachweis, ggf. in Verbindung mit einer Meldebestätigung, erhält der/die Benutzerin*in einen Benutzungsausweis der Stadtbibliothek. 


- Juristische Personen, Behörden und sonstige Personenvereinigungen können die Stadtbibliothek durch eine Sondernutzung ebenfalls benutzen. Ihre Vertreter*in hat ihre/seine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. 


- Minderjährige erhalten gegen Vorlage der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Benutzungsausweis der Stadtbibliothek. Sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, 
ist zusätzlich die Vorlage des gültigen Personalausweises, im Ausnahmefall eines anderen amtlichen Ausweises, ggf. in Verbindung mit einer Meldebestätigung erforderlich.
 

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

- Jahresgebühr (Benutzungsjahr): 24,00 Euro
- Jahresgebühr für Partner (Benutzungsjahr): 36,00 Euro
- Monatsgebühr (Benutzungsmonat): 5,00 Euro
- Studentenausweis 10,00 Euro
- Schülerausweis für Schüler (einschließlich Berufsschüler) ab dem vollendeten 21. Lebensjahr 10,00 Euro
 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen; sie kann für bestimmte Medienarten verkürzt werden; dieses wird durch Aushang bzw. einen entsprechenden anderweitigen Hinweis angezeigt.

Kontakt

  • Bildungshaus - Stadtbibliothek

Verwandte Dienstleistungen

Bibliotheksausweis - Beantragung