Waffenangelegenheiten - Waffenbesitzkarte Erstantrag
Waffenangelegenheiten - Waffenbesitzkarte Erstantrag
Leistungsbeschreibung
Für den Erwerb und Besitz von Waffen benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis. Diese wird Ihnen auf Antrag erteilt, wenn Sie die waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehören neben der Vollendung des 18. Lebensjahres die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die nachgewiesene Sachkunde sowie ein waffenrechtliches Bedürfnis (z.B. als Jäger oder Sportschütze). Die waffenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen in Form der Waffenbesitzkarte erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Stadt Wolfsburg
Ordnungsamt
Untere Waffenbehörde
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Voraussetzungen
Als Sportschütze:
- Für Kleinkaliberwaffen: Volljährigkeit
- Für Großkaliberwaffen: Mindestalter 21 Jahre und unter 25 Jahren ausschließlich mit amtsärztlichen Gutachten über die persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Waffensachkunde
- Mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein
- Regelmäßige Schießleistungen mit einer Waffe des Kalibers, die erworben werden soll
- Der Schießstand des Vereins muss für die zu erwerbende Waffe zugelassen sein
- Die Waffe muss für die Ausübung des Schießsports erforderlich sein
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren
Als Jäger:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Gültiger Jahresjagdschein
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren
Als Erbe:
- Volljährigkeit
- Gesetzmäßige Erbfolge, Erbschein oder Testament
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Blockierung der Schusswaffen
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
Als Waffensammler
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Waffensachkunde
- Als Waffen- oder Munitionssammler/in: Gutachten über das Sammelthema
- Als Waffen- oder Munitionssachverständige/r: Tätigkeitsnachweis
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Sportschütze:
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass als Foto
- Bescheinigung des Schießsportverbandes oder Teilverbandes zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses.
Die Bescheinigung muss im Original der Waffenbehörde vorgelegt werden, um vernichtet/unbrauchbar gemacht zu werden. - Sachkundenachweis
- Foto des Sicherheitsbehältnisses zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in geöffnet, geschlossen, halb geöffnet und vom Typenschild
Als Jäger:
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass als Foto
- Jagdschein oder Tagesjagdschein
- Foto des Sicherheitsbehältnisses zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in geöffnet, geschlossen, halb geöffnet und vom Typenschild
Als Erbe:
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass als Foto
- Verzichtserklärung der Miterben der Erbengemeinschaft
- Foto des Sicherheitsbehältnisses zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in geöffnet, geschlossen, halb geöffnet und vom Typenschild
- Ggf. Nachweise der waffenrechtlichen Erlaubnis der anderen Personen bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
- Ggf. Waffenbrief
Als Waffensammler:
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass als Foto
- Als Waffen- oder Munitionssammler/in: Gutachten über das Sammelthema
- Als Waffen- oder Munitionssachverständige/r: Tätigkeitsnachweis
- Sachkundenachweis
- Foto des Sicherheitsbehältnisses zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in geöffnet, geschlossen, halb geöffnet und vom Typenschild
Rechtsgrundlage
- 10 Abs. 1 WaffG
- 13 WafffG
- 14 WaffG
- 17 WaffG
- 20 WaffG