Hundesteuer - Abmeldung
Hundesteuer - Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den Ersthund 108,00 €
- für den zweiten Hund 144,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 168,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
An- oder Abmeldung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Ende der Hundehaltung.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
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