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Hundesteuer - Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

nicht angegeben

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise

Die Steuer beträgt jährlich:
- für den Ersthund 108,00 €
- für den zweiten Hund 144,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 168,00 €
 

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Spezielle Hinweise

An- oder Abmeldung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Ende der Hundehaltung.

nicht angegeben