Infektionsschutzbelehrung (Testantrag - gestellte Anträge werden nicht bearbeitet)
Infektionsschutzbelehrung (Testantrag - gestellte Anträge werden nicht bearbeitet)
- ganzer Leistungstitel: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Bei Kontakt mit Lebensmitteln (Herstellung, Behandlung und Verkauf) muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen
- Es findet eine Belehrung statt
- Ziel der Belehrung: das Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten, die Verhinderung der Kontamination von Lebensmitteln und das Wissen, wann eine Tätigkeit in genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf
- Kosten: 26€ oder Kostenbefreiungsnachweis
- Benötigte Dokumente: Identitätsnachweis und potenziell Dokumente mit Hilfe derer eine Kostenbefreiung beantragt werden kann
- Örtliches Gesundheitsamt
Leistungsbeschreibung
Falls Sie Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wollen, müssen Sie über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt verfügen.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleg/Innen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Verfahrensablauf
Sie nehmen an einer Belehrung teil. Nach dem Ausfüllen des Antrags mit Ihren Daten werden Ihnen Video-Sequenzen vorgespielt. Auf Grundlage der Video-Sequenzen müssen Sie im Folgenden Fragen beantworten. Falsch beantwortete Fragen können sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sind und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Nach Abschluss der Belehrung und Bezahlung der Gebühr wird Ihnen die Bescheinigung übersandt.
Um die Online-Belehrung durchführen zu können, benötigen Sie ein BundID-Konto. Die Erstellung des Kontos ist kostenlos und erfordert lediglich eine E-Mail-Adresse.
Im Anschluss nehmen Sie an einer Belehrung teil. Nachdem Sie den Antrag mit Ihren Daten ausgefüllt haben, werden Ihnen Videosequenzen vorgespielt. Auf Grundlage dieser Sequenzen müssen Sie anschließend Fragen beantworten.
Fragen, die Sie falsch beantworten, können Sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß dem Infektionsschutzgesetz belehrt worden sind und dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Nach Abschluss der Belehrung und Bezahlung der Gebühr wird Ihnen die Bescheinigung zum Download bereitgestellt. Wenn Sie angegeben haben, zahlungsbefreit zu sein, wird Ihre Kostenbefreiung erst geprüft und Sie erhalten nach wenigen Tagen Ihre Bescheinigung über Ihr BundID-Konto.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
- Sie gehen einer Tätigkeit nach, bei der Sie in den Kontakt mit Lebensmitteln kommen und sind noch nicht im Besitz einer gültigen Bescheinigung über eine erfolgte Infektionsschutzbelehrung.
- Sie zeigen keine Anzeichen für eine infektiöse Erkrankung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Antrag auf Kostenbefreiung: Nachweis über Ihre Tätigkeit und den Arbeitgeber
Welche Gebühren fallen an?
In folgenden Fällen entfällt die Gebühr, bitte beantragen Sie die Kostenbefreiung, wenn Sie die Belehrung benötigen als
- Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule sowie als Schülerin oder Schüler einer berufsbildenden Schule, die eine der Schulformen gemäß den §§ 16 bis 19 NSchG besuchen, für Zwecke einer Maßnahme der beruflichen Orientierung,
- Schülerin, Schüler, Erziehungsberechtigte/r für Zwecke der Ausgabe von Pausenfrühstück in der Schule,
- Person für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird,
- Person für Zwecke der Zubereitung von Mahlzeiten und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, oder
- Feldköchin, Feldkoch oder Hilfskraft für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Zivilschutzes.
Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.
Die Kosten einer Gesundheitsbelehrung betragen 26€
Manche Personengruppen sind zahlungsbefreit, zum Beispiel:
- Schüler*innen im Schulpraktikum
- Ehrenamtlich Tätige sind zahlungsbefreit, wenn sie über einen Ehrenamtsausweis oder alternativ einen Ehrenamtsnachweis verfügen und diesen hochladen. Dies können zum Beispiel auch Tätige im Zivil- und Katastrophenschutz sein.
Sollten die Kosten vom Arbeitgeber/Träger übernommen werden, so lassen Sie sich diese bitte im Nachhinein von diesem erstatten (eine Quittung können Sie nach Abschluss der Belehrung ausdrucken)
Welche Fristen muss ich beachten?
Bevor Sie eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung bzw. im Lebensmittelverkauf aufnehmen, muss die Belehrung nach IfSG vorliegen, und sie darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Rechtsbehelf
Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.
Anträge / Formulare
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Schüler*innen laden bitte die Einverständniserklärung Ihres Erziehungsberechtigten hoch.
- Sie finden das entsprechende Formular auf unserer Website.
- Ehrenamtlich Tätige laden bitte eine Kopie oder ein Foto ihres Ehrenamtsausweises hoch.
Bemerkungen
Falls Sie sich regelmäßig in Küchen oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen zur Verpflegung aufhalten, benötigen Sie ebenfalls eine Infektionsschutzbelehrung
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung