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Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck der Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen


Leistungsbeschreibung

 

Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.

Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt Wolfsburg.

  • Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier),
  • Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (zum Beispiel Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) und
  • wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:

  • Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden,
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit).

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.