Aufenthaltserlaubnis - Beantragung aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnis - Beantragung aus familiären Gründen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer sich legal in Deutschland aufhalten möchte, muss in der Regel mit einem Visum einreisen und benötigt für den weiteren Aufenthalt einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Staatsangehörige vieler Staaten unterliegen der Visumspflicht, wenn sie nach Deutschland einreisen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zu Ihrer Person
- Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels/Visum
- Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes
- Angaben zu Ihrer Bezugsperson
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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