Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck der Niederlassung
Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck der Niederlassung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen.
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte),
- Gültiges Identitätsdokument (z. B. Reisepass oder Passersatz),
- wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z. B. Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
- Nachweis über Ihren ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
- Ihren aktuellen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot, sofern vorhanden,
- Nachweis über die laufende Ausbildung, sofern vorhanden,
- Nachweis über geleistete Beiträge zur Rentenversicherung (z. B. Rentenversicherungsverlauf) oder freiwillige Aufwendungen für vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung,
- Nachweise über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache,
- Nachweise über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z. B. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Schul- oder Ausbildungsabschlüsse),
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen,
- Nachweis über besondere Umstände, die eine Erbringung der übrigen Voraussetzungen erschweren oder unmöglich machen (z. B. Erkrankung oder Behinderung)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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