Waffenangelegenheiten - Nachweis Blockiersystem für Erbwaffen
Waffenangelegenheiten - Nachweis Blockiersystem für Erbwaffen
- Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems bei Erbwaffen
- Geerbte Waffen sind mit einem Blockiersystem zu versehen, wenn der Erbe kein Bedürfnis nach dem Waffenrecht nachweisen kann
- Blockierung nicht erforderlich, wenn Erbe andere erlaubnispflichtige Waffen hat
- Blockiersysteme dürfen nur durch den Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis eingebaut werden, der auch einen entsprechenden Nachweis ausstellt.
- Wenn für die geerbten Schusswaffen keine Blockiersysteme am Markt vorhanden, dann ebenfalls Nachweis durch Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis erforderlich
- Zuständig: Waffenbehörde
Leistungsbeschreibung
Haben Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt, besitzen keine Waffenbesitzkarte und können auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen.
Das Blockiersystem muss von einem anerkannten Waffenhändler oder Büchsenmacher eingebaut werden. Diese stellen Ihnen auch einen Nachweis über den Einbau aus. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen – erfolgt durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Weiterführende Informationen, auch zum aktuellen Sachstand bezüglich der auf dem Markt erhältlichen Blockiersysteme, finden Sie auf der Internetseite der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unter "Weiterführende Informationen"
Gibt es auf dem Markt kein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem für eine oder mehrere Erbwaffen, können Sie die Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung beantragen, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
An wen muss ich mich wenden?
Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Sie haben Waffen geerbt.
Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für alle Erbwaffen gibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.