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Wochenmarkt-Standfläche - Zuweisung


Leistungsbeschreibung

Für die Zuweisung einer Standfläche auf einem Wochenmarkt i st vorab ein entsprechender Antrag per angehängtem Onlineformular zu stellen. 

Spezielle Hinweise
  • Onlineformular
  • Foto des Verkaufseinrichtung
  • Reisegewerbekarte

Spezielle Hinweise

Die Benutzungsgebühren sind der Marktgebührenordnung zu entnehmen. ( Informationsseite zu Wochenmärkten )

Spezielle Hinweise

Die Teilnahmedauer an den Märkten beträgt mindestens drei Monate

Die Kündigung muss schriftlich zum Ende des Monats erfolgen.

Spezielle Hinweise

Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Starttermin zu stellen.

Spezielle Hinweise
  • Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg (Wochenmarktsatzung)
  • Satzung über die Gebühren für den Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg