Wochenmarkt-Standfläche - Zuweisung
Leistungsbeschreibung
Für die Zuweisung einer Standfläche auf einem Wochenmarkt ist vorab ein entsprechender Antrag per angehängtem Onlineformular zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise
- Onlineformular
- Foto des Verkaufseinrichtung
- Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise
Die Benutzungsgebühren sind der Marktgebührenordnung zu entnehmen. (Informationsseite zu Wochenmärkten)
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise
Die Teilnahmedauer an den Märkten beträgt mindestens drei Monate
Die Kündigung muss schriftlich zum Ende des Monats erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise
Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Starttermin zu stellen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise
- Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg (Wochenmarktsatzung)
- Satzung über die Gebühren für den Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise
In Wolfsburg werden ausschließlich "grüne Märkte" veranstaltet.
Auf grünen Märkten ist das Warenangebot beschränkt auf Lebensmittel und Pflanzen. Angeboten werden können Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst, Käse, Eier, Geflügel, Fisch, Gewürze, Kräuter, Tee, Pflanzen und Schnittblumen
In folgenden Stadtteilen finden Wochenmärkte statt:
- Dienstag: Brandenburger Platz
- Mittwoch: Rathausplatz und Fallersleben
- Donnerstag: Hansaplatz und Westhagen
- Freitag: Brandenburger Platz und Vorsfelde
- Samstag: Rathausplatz, Fallersleben und Detmerode
Öffnungszeiten: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Händler können sich auch für einzelne Markttage (z. B. Rathausmarkt nur samstags) bewerben.
Die Teilnahme am Markt ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich.
Voraussetzung für die Stromentnahme:
Ein eigener geeichter Stromzähler am Stand oder Verkaufswagen zur Dokumentation des Stromverbrauchs.
Die Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet.