Wochenmarkt-Standfläche - Zuweisung
Wochenmarkt-Standfläche - Zuweisung
Leistungsbeschreibung
Für die Zuweisung einer Standfläche auf einem Wochenmarkt i st vorab ein entsprechender Antrag per angehängtem Onlineformular zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise
- Onlineformular
- Foto des Verkaufseinrichtung
- Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise
Die Benutzungsgebühren sind der Marktgebührenordnung zu entnehmen. ( Informationsseite zu Wochenmärkten )
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise
Die Teilnahmedauer an den Märkten beträgt mindestens drei Monate
Die Kündigung muss schriftlich zum Ende des Monats erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise
Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Starttermin zu stellen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise
- Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg (Wochenmarktsatzung)
- Satzung über die Gebühren für den Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise