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Wochenmarkt-Standfläche - Zuweisung


Leistungsbeschreibung

Für die Zuweisung einer Standfläche auf einem Wochenmarkt ist vorab ein entsprechender Antrag per angehängtem Onlineformular zu stellen. 

Spezielle Hinweise
  • Onlineformular
  • Foto des Verkaufseinrichtung
  • Reisegewerbekarte
Spezielle Hinweise

Die Benutzungsgebühren sind der Marktgebührenordnung zu entnehmen. (Informationsseite zu Wochenmärkten)

Spezielle Hinweise

Die Teilnahmedauer an den Märkten beträgt mindestens drei Monate

Die Kündigung muss schriftlich zum Ende des Monats erfolgen.

Spezielle Hinweise

Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Starttermin zu stellen.

Spezielle Hinweise
  • Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg (Wochenmarktsatzung)
  • Satzung über die Gebühren für den Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg 
Spezielle Hinweise

In Wolfsburg werden ausschließlich "grüne Märkte" veranstaltet.

Auf grünen Märkten ist das Warenangebot beschränkt auf Lebensmittel und Pflanzen. Angeboten werden können Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst, Käse, Eier, Geflügel, Fisch, Gewürze, Kräuter, Tee, Pflanzen und Schnittblumen

In folgenden Stadtteilen finden Wochenmärkte statt:

  • Dienstag: Brandenburger Platz
  • Mittwoch: Rathausplatz und Fallersleben
  • Donnerstag: Hansaplatz und Westhagen
  • Freitag: Brandenburger Platz und Vorsfelde
  • Samstag: Rathausplatz, Fallersleben und Detmerode

Öffnungszeiten: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Die Händler können sich auch für einzelne Markttage (z. B. Rathausmarkt nur samstags) bewerben.

Die Teilnahme am Markt ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich.

Voraussetzung für die Stromentnahme:

Ein eigener geeichter Stromzähler am Stand oder Verkaufswagen zur Dokumentation des Stromverbrauchs.

Die Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet.