Elektronische Wohnsitzanmeldung - Beantragung
Elektronische Wohnsitzanmeldung - Beantragung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz in Wolfsburg beziehen – unabhängig davon, ob es sich um Mietwohnraum oder eigenes Wohneigentum handelt – oder innerhalb des Stadtgebiets umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Einwohnermeldestelle an- bzw. umzumelden.
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihre An- oder Ummeldung schnell und bequem von zu Hause aus durchführen.
Hierfür benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder eine eID‑Karte mit aktivierter Online‑Ausweisfunktion
- ein BundID‑Konto sowie die installierte AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone oder auf Ihrem PC/Notebook mit einem Kartenlesegerät
- eine vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
Einen ersten Überblick zum neuen Online-Dienst finden Sie hier:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einwohnermeldestelle der Stadt Wolfsburg.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anmelden.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständigen und plausiblen Angaben erfolgt die Bearbeitung durch die Einwohnermeldestelle in der Regel innerhalb von drei Werktagen.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Passgesetz (PassG)
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG)
Onlinezugangsgesetz (OZG)