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Elektronische Wohnsitzanmeldung - Beantragung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz in Wolfsburg beziehen – unabhängig davon, ob es sich um Mietwohnraum oder eigenes Wohneigentum handelt – oder innerhalb des Stadtgebiets umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Einwohnermeldestelle an- bzw. umzumelden.

 

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihre An- oder Ummeldung schnell und bequem von zu Hause aus durchführen.

 

 

Hierfür benötigen Sie:

 

  • einen gültigen Personalausweis oder eine eIDKarte mit aktivierter OnlineAusweisfunktion
  • ein BundIDKonto sowie die installierte AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone oder auf Ihrem PC/Notebook mit einem Kartenlesegerät
  •  eine vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung

 

Einen ersten Überblick zum neuen Online-Dienst finden Sie hier: 

 

https://www.youtube.com/watch?v=e3GdBiUJa08

Die Zuständigkeit liegt bei der Einwohnermeldestelle der Stadt Wolfsburg.

Es fallen keine Gebühren an. 

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anmelden.

Bei vollständigen und plausiblen Angaben erfolgt die Bearbeitung durch die Einwohnermeldestelle in der Regel innerhalb von drei Werktagen.

Bundesmeldegesetz (BMG)

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Passgesetz (PassG)

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG)

Onlinezugangsgesetz (OZG)