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Gartenwasserzähler - Mitteilung


Leistungsbeschreibung

Nach § 15 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für Wolfsburg bzw. § 7 Abs. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für die Samtgemeinde Boldecker Land der Wolfsburger Entwäserungsbetriebe können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden. Diese sind durch geeichte Wasserzähler (Zwischenuhren) nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat. 

Die angemeldeten Gartenwasserzähler werden von der WEB den Wasserversorgern (LSW, Wasserverband Weddel-Lehre, Wasserverband Vorsfelde) gemeldet. Diese versenden einmal jährlich die Ablesekarte auf der dann der gemeldete Gartenwasserzähler aufgeführt ist. Mit der Ablesekarte teilen Sie die Zählerstände dem Wasserversorgungsunternehmen mit, das dann die Gebührenabrechnung für die WEB vornimmt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet gemeldete Zählerstände nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Zwischenuhr ist grundsätzlich fest und frostsicher in der Zuleitung zum Außenanschluss einzubauen. Falls dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, sind aufschraubbare Zähler möglich. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. D. h., sie dürfen gesetzlich ab Eichung nur 6 Jahre verwendet werden und müssen nach Ablauf unaufgefordert und auf eigene Kosten ausgetauscht werden. Im Anschluss ist der Wechsel von Gartenwasserzählern im Stadtgebiet Wolfsburg bei der Stadtverwaltung, bzw. für das Gebiet der Samtgemeinde Boldecker Land bei der WEB anzuzeigen  

Es werden keine Unterlagen benötigt. Bitte reichen Sie den unten angeführten Antragsvordruck ausgefüllt bei der Stadt Wolfsburg bzw. der WEB ein. 

Die WEB behält sich eine Überprüfung des Gartenwasserzählers durch einen Außendienstmitarbeiter vor.