Sperrmüllentsorgung - Terminbuchung


Leistungsbeschreibung


Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

- Gebührenfrei sind bis zu 4 Termine für eine haushaltsübliche Menge von max. 5 m³

- Werden 5 m³ überschritten, kostet jeder zusätzliche angefangene m³ 30 €!

- Blitzsperrmülltermine (innerhalb von 3-7 Werktagen) und Termine ab der 5. Abholung kosten 100,00 € (bis 5m³)

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

- Terminvorlauf von 6 bis 8 Wochen

- Abholung des Sperrmüll erfolgt zeitversetzt am Abholtag in der Zeit von 06:00 bis 14:00 Uhr

Was sollte ich noch wissen?


Spezielle Hinweise

Keine Sperrmüllabholung bei Kleingartenvereinen. Sperrmüll muss bei der Wohnadresse angemeldet werden und wird dort auch abgeholt.

Kontakt

  • Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS)

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