Personenstandsregister - Beantragung eines Auszugs
Personenstandsregister - Beantragung eines Auszugs
Leistungsbeschreibung
Das Stadtarchiv erteilt bei berechtigtem Interesse zu den Personenstandsregistern schriftliche Auskünfte und fertigt bei Bedarf einfache oder beglaubigte Kopien an. Außerdem können Bürger*innen auch vor Ort selbst Einsicht in die entsprechenden Register nehmen.
Spezielle Hinweise
Im heutigen Stadtgebiet Wolfsburg wurden seit dem Jahr 1874 (Königreich Preußen) bzw. 1876 (Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel) zivile Personenstandsregister geführt und Geburten, Eheschließungen sowie Sterbefälle amtlich beurkundet.
Bei der Suche nach älteren Daten wenden sie sich bitte an die zuständigen Kirchenarchive.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der konkreten personenbezogenen Daten nachweisen können. Das können insbesondere wissenschaftliche Zwecke, heimat- und familiengeschichtliche Forschung, amtliche und rechtliche Belange aber auch persönliche Interessen sein.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formlose schriftliche Anfrage oder Benutzungsantrag
- Folgende Informationen sollten in der Anfrage enthalten sein: Grund der Recherche (privat, amtlich, Erbenermittlung), Informationen zu der gesuchten Person (Name, Datum und Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalles), Kopie Personalausweis/Nachweis bei Erbenermittlung oder Vollmacht des Auftraggebers
- Angabe, ob eine beglaubigte oder einfache Kopie gefertigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es gilt die Gebührenordnung für das Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation der Stadt Wolfsburg. Gebühren können insbesondere anfallen für Recherche, Kopien und Beglaubigungen von Archivdokumenten. Die genaue Gebührenhöhe richten sich nach dem Aufwand und werden individuell auf Grundlage der oben genannten Satzungen errechnet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Personenstandsregister unterliegen bestimmten Fristen, nach deren Ablauf werden die Geburts-, Heirats- und Sterberegister zu Archivgut. Die Fristen lauten wie folgt:
Geburtsregister 110 Jahre
Heiratsregister 80 Jahre
Sterberegister 30 Jahre
Häufig kommt es vor, dass die Register mehrere Jahrgänge umfassen, so dass sie erst nach Ablauf der Fristen aller Teile in das Archiv übernommen werden können.
Bemerkungen
Auskünfte aus den Personenstandsregister vor Ablauf der vorgenannten Fristen erhalten Sie beim Wolfsburger Standesamt.