Melderegisterauskunft


Leistungsbeschreibung


Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Spezielle Hinweise

Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.

Voraussetzungen


  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Spezielle Hinweise

Für eine einfache Melderegisterauskunft muss der/die Antragsteller/in Angaben zur Anfrageperson, wie zum Beispiel Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum oder eine Anschrift machen können. Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine eindeutige Identifizierung möglich ist.

Ebenso ist in beiden Fällen der Grund der Anfrage erforderlich. Hier ist ausdrücklich anzugeben, ob 

  • die Auskunft zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels, oder
  • für andere gewerbliche Zwecke (unter Angabe der Art des gewerblichen Zweckes) benötigt wird.


Der Antrag muss schriftlich oder persönlich gestellt und vorab bezahlt werden (formlos möglich, aber mit Zahlungsnachweis). Folgender Verwendungszweck ist auf dem Zahlungsnachweis anzugeben: 1141001327

Bei einem schriftlichen Antrag muss ein Verrechnungsscheck oder eine Vorabüberweisung beigefügt werden.

Bankverbindung der Stadt Wolfsburg:

Sparkasse Gifhorn Wolfsburg
Konto 025 609 892
IBAN DE56269513110025609892
BIC NOLADE21GFW

Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg
BLZ 269 910 66
Konto 844 845 000
IBAN DE55269910660844845000
BIC GENODEF1WOB

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Spezielle Hinweise

Es müssen Identifizierungskriterien zur gesuchten Person benannt werden können bsp. Vorname, Name, Geburtsdatum oder Anschrift. Nur wenn es sich zweifelsfrei um die gesuchte Person handelt, werden die Daten mitgeteilt. Zudem sind bei einem schriftlichen Antrag die Kontaktdaten des Absenders für das Antwortschreiben erforderlich.

Der Antrag muss begründet werden, warum man die angefragten Daten benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 9,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Spezielle Hinweise

Melderegisterauskunft gewerblicher Zwecke:

  • 12,00 €, bei besonderen Ermittlungen 18,00 €

einfache Melderegisterauskunft (Vorname, Name, derzeitige Anschrift, Doktorgrad, ggf. Hinweis auf Sterbefall):

  • 9,00 € , mit besonderen Ermittlungen 15,00 €

erweiterte Melderegisterauskunft (bei vorliegen eines begründeten Interesses):

  • 20,00 €

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, können Sie auch bequem online bezahlen. Weitere Informationen zur elektronischen Bezahlfunktion (ePayment) finden Sie hier: www.wolfsburg.de/epayment

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

Kontakt

  • Geschäftsbereich Bürgerdienste - Einwohnermelde- und KFZ-Zulassungsstelle