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Schulfahrkarte - Bedarfsabfrage


Leistungsbeschreibung

Schüler*innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wolfsburg haben Anspruch auf eine Schulfahrkarte, wenn der Schulweg die Mindestentfernung überschreitet. Der Schulweg ist der kürzeste und verkehrssichere Fußweg zwischen dem Hauptwohnsitz und der besuchten Schule. Grundlage für die Ermittlung des Schulwegs sind die Geodaten der Stadt Wolfsburg sowie die Empfehlungen der Schulwegkommission.

Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 und des Schulkindergartens:

  • Mindestentfernung beträgt 2 km

 

Schüler*innen der Klassen 7 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen,

Schüler*innen an Berufseinstiegsschulen,

Schüler*innen der 1. Klassen an Berufsfachschulen (ohne Realschulabschluss):

  • Mindestentfernung beträgt 3 km

 

Schüler*innen der Klassen 11 und 12 an Förderschulen:

  • keine Mindestentfernung

 

Hinweis: Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt die Ausgabe der Schulfahrkarte an anspruchsberechtigte Schüler*innen ausschließlich nach Bestätigung des Bedarfs durch die Sorgeberechtigten oder Schüler*innen.

Weitere Regelungen zur Schülerbeförderung sind der Satzung der Stadt Wolfsburg über die Schülerbeförderung sowie dem § 114 Niedersächsisches Schulgesetz zu entnehmen.