Unbedenklichkeitsbescheinigung - Beantragung


Leistungsbeschreibung


Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger ein Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Voraussetzungen


  • Mindestens 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ausgefüllter Antrag

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage


  • 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Kontakt

  • Geschäftsbereich Bürgerdienste - Ordnungsamt

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