Urkundenanforderung - Sterbeurkunde
Urkundenanforderung - Sterbeurkunde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Das Standesamt Wolfsburg ist nur für Sterbefälle in Wolfsburg oder Velpke (mit allen Ortsteilen) zuständig. War der Sterbefall z.B. in Gifhorn, müssen Sie sich bitte an das Standesamt Gifhorn wenden.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Das Standesamt Wolfsburg verschickt die gewünschten Urkunden nach Zahlungseingang.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Sterbeurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, können Sie auch bequem online bezahlen. Weitere Informationen zur elektronischen Bezahlfunktion (ePayment) finden Sie hier: www.wolfsburg.de/epayment
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Für das Sterberegister gilt die Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren.
Nach dieser Frist wird das Sterberegister von Wolfsburg (auch mit allen Ortsteilen) an das Stadtarchiv im Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation (E-Mail: izs-stadtarchiv@stadt.wolfsburg.de) und für die Sterberegister aus Velpke (auch mit allen Ortsteilen) an das Niedersächsische Landesarchiv Wolfenbüttel (Tel. 05351-935-0 oder E-Mail: wolfenbuettel@nla.niedersachsen.de) übergeben.
Bemerkungen
Ist eine Überführung ins Ausland vorgesehen, ist in der Regel ein Leichenpass beim Gesundheitsamt Wolfsburg zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bestattungsinstitut/Gesundheitsamt Wolfsburg