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Personenstandsregister - Beantragung eines Auszugs


Leistungsbeschreibung

Das Stadtarchiv erteilt bei berechtigtem Interesse zu den Personenstandsregistern schriftliche Auskünfte und fertigt bei Bedarf einfache oder beglaubigte Kopien an. Außerdem können Bürger*innen auch vor Ort selbst Einsicht in die entsprechenden Register nehmen.

Spezielle Hinweise

Im heutigen Stadtgebiet Wolfsburg wurden seit dem Jahr 1874 (Königreich Preußen) bzw. 1876 (Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel) zivile Personenstandsregister geführt und Geburten, Eheschließungen sowie Sterbefälle amtlich beurkundet.

Bei der Suche nach älteren Daten wenden sie sich bitte an die zuständigen Kirchenarchive.

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Registerauszugs aus dem Geburts-, Heirats- oder Sterberegister beim zuständigen Archiv.
  • Das Archiv prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, einen Registerauszug aus.
  • Das Archiv übermittelt Ihnen den Registerauszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden in Rechnung gestellt und von Ihnen an die Stadt überwiesen.

Archiv in dessen Bereich das zuständige Standesamt ansässig war bzw. ist.

Spezielle Hinweise

 Das Stadtarchiv Wolfsburg verwahrt dauerhaft die Personenstandsregister des Wolfsburger Standesamtes und der zuvor auf dem Wolfsburger Stadtgebiet zuständigen Standesämter.

Eine Auflistung der im Archiv vorhanden Personenstandsregister finden sie im Archivbestand D - Personenstandsunterlagen, einsehbar auf www.arcinsys.niedersachsen.de

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der konkreten personenbezogenen Daten nachweisen können. Das können insbesondere wissenschaftliche Zwecke, heimat- und familiengeschichtliche Forschung, amtliche und rechtliche Belange aber auch persönliche Interessen sein.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Formlose schriftliche Anfrage oder Benutzungsantrag
  • Folgende Informationen sollten in der Anfrage enthalten sein: Grund der Recherche (privat, amtlich, Erbenermittlung), Informationen zu der gesuchten Person (Name, Datum und Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalles), Kopie Personalausweis/Nachweis bei Erbenermittlung oder Vollmacht des Auftraggebers
  • Angabe, ob eine beglaubigte oder einfache Kopie gefertigt werden soll

Es gilt die Gebührenordnung für das Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation der Stadt Wolfsburg. Gebühren können insbesondere anfallen für Recherche, Kopien und Beglaubigungen von Archivdokumenten. Die genaue Gebührenhöhe richten sich nach dem Aufwand und werden individuell auf Grundlage der oben genannten Satzungen errechnet.

Gebührenordnung

Personenstandsregister unterliegen bestimmten Fristen, nach deren Ablauf werden die Geburts-, Heirats- und Sterberegister zu Archivgut. Die Fristen lauten wie folgt:

Geburtsregister 110 Jahre

Heiratsregister 80 Jahre

Sterberegister 30 Jahre

Häufig kommt es vor, dass die Register mehrere Jahrgänge umfassen, so dass sie erst nach Ablauf der Fristen aller Teile in das Archiv übernommen werden können.

  • 7 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz
  • 7 Nds. Archivgesetz

Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Wolfsburg

Gebührenordnung für das Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation der Stadt Wolfsburg

Auskünfte aus den Personenstandsregister vor Ablauf der vorgenannten Fristen erhalten Sie beim Wolfsburger Standesamt.