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Urkundenanforderung - Geburtsurkunde


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie in Wolfsburg oder Velpke (mit allen Ortsteilen) geboren sind, bekommen Sie hier in Wolfsburg die Geburtsurkunde (wenn Sie z.B. in Gifhorn geboren sind, müssen Sie sich bitte an das Standesamt Gifhorn wenden)

Spezielle Hinweise

Folgende Personen können eine Abschrift der Geburtsurkunde beantragen:

  • Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Abkömmlinge)
  • Geschwister sind nur in Ausnahmefälle berechtigt, wenn sie ein Interesse glaubhaft nachweisen, z.B. für einen Erbschein
  • alle anderen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen, z.B. mit Vollmacht oder Vollstreckungstitel

In allen Fällen sind entsprechen Nachweise zu erbringen.

Diese Vorraussetzungen gelten auch für internationale Geburtsurkunden.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Gegebenenfalls muss mittels Personalausweis oder Reisepass o.ä. die Berechtigung des Erhalts der Urkunde nachgewiesen werden. Ein Aufenthaltstitel oder ein Führschein etc. ist nicht ausreichend.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Spezielle Hinweise

Für Rentenzwecke ist die Urkunde kostenlos.

Es ist möglich, dass Geburtsurkunden schriftlich oder telefonisch angefordert und dem Bürger per Post zugeschickt werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung per Vorabüberweisung. Der Postversand erfolgt nach Zahlungseingang weltweit und ohne zusätzliche Gebühr.

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, können Sie auch bequem online bezahlen. Weitere Informationen zur elektronischen Bezahlfunktion (ePayment) finden Sie hier:  www.wolfsburg.de/epayment

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Für das Geburtenregister gilt die Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren.


Nach dieser Frist wird das Geburtenegister von Wolfsburg (auch mit allen Ortsteilen) an das Stadtarchiv im Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation (E-Mail: izs-stadtarchiv@stadt.wolfsburg.de) und für die Geburtenregister aus Velpke (auch mit allen Ortsteilen) an das Niedersächsische Landesarchiv Wolfenbüttel (Tel. 05351-935-0 oder E-Mail: wolfenbuettel@nla.niedersachsen.de) übergeben. 

Spezielle Hinweise

In der Geburtsurkunde wird keine Adoption oder Namensänderung vermerkt, nur der aktuelle Stand wird dokumentiert. Für alles andere wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt.