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Urkundenanforderung - Geburtsurkunde


Leistungsbeschreibung

Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde elektronisch über einen Online-Dienst beantragen.

Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte

Spezielle Hinweise

Wenn Sie in Wolfsburg oder Velpke (mit allen Ortsteilen) geboren sind, bekommen Sie hier in Wolfsburg die Geburtsurkunde (wenn Sie z.B. in Gifhorn geboren sind, müssen Sie sich bitte an das Standesamt Gifhorn wenden)

Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Spezielle Hinweise

Folgende Personen können eine Abschrift der Geburtsurkunde beantragen:

  • Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Abkömmlinge)
  • Geschwister sind nur in Ausnahmefälle berechtigt, wenn sie ein Interesse glaubhaft nachweisen, z.B. für einen Erbschein
  • alle anderen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen, z.B. mit Vollmacht oder Vollstreckungstitel

In allen Fällen sind entsprechen Nachweise zu erbringen.

Diese Vorraussetzungen gelten auch für internationale Geburtsurkunden.

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:   gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Spezielle Hinweise

Gegebenenfalls muss mittels Personalausweis oder Reisepass o.ä. die Berechtigung des Erhalts der Urkunde nachgewiesen werden. Ein Aufenthaltstitel oder ein Führschein etc. ist nicht ausreichend.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt bis zum 31.12.2025 15 Euro, danach 20 Euro.

Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundeländern abweichen.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Spezielle Hinweise

Für Rentenzwecke ist die Urkunde kostenlos.

Es ist möglich, dass Geburtsurkunden schriftlich oder telefonisch angefordert und dem Bürger per Post zugeschickt werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung per Vorabüberweisung. Der Postversand erfolgt nach Zahlungseingang weltweit und ohne zusätzliche Gebühr.

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, können Sie auch bequem online bezahlen. Weitere Informationen zur elektronischen Bezahlfunktion (ePayment) finden Sie hier:  www.wolfsburg.de/epayment

Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.

Spezielle Hinweise

Für das Geburtenregister gilt die Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren.


Nach dieser Frist wird das Geburtenegister von Wolfsburg (auch mit allen Ortsteilen) an das Stadtarchiv im Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation (E-Mail: izs-stadtarchiv@stadt.wolfsburg.de) und für die Geburtenregister aus Velpke (auch mit allen Ortsteilen) an das Niedersächsische Landesarchiv Wolfenbüttel (Tel. 05351-935-0 oder E-Mail: wolfenbuettel@nla.niedersachsen.de) übergeben.